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Baugewerbe: Regeln für Vergabe von Wohndarlehen ändern!
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Immobilienkreditrichtlinie genau so zu ändern, wie die EU-Richtlinie das vorsieht: dass nämlich die verschärften Regelungen nicht bei Kreditverträgen gelten sollen, die zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie dienen. Diesen Halbsatz hat die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht unterschlagen und die jetzige Situation ausgelöst. Unsere Nachbarn in Österreich waren schlauer. Sie haben genau diesen Satz übernommen.“ Diese Forderung erhob Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes im Hinblick auf die morgen stattfindenden Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern.
Ziel der Richtlinie ist es, dass die Finanzierer darauf achten, dass der Kunde den Kredit über die gesamte Laufzeit zurückzahlen können muss, wird insbesondere für junge Familien zum Problem, deren Lebensplanung noch nicht abgeschlossen ist. Sie haben damit geringere Chancen, Wohneigentum zu bilden, was angesichts der zu erwartenden niedrigen Renten unhaltbar ist. Gerade Wohneigentum beugt Altersarmut vor. Aber auch für ältere Menschen wird es schwerer, Kredite z.B. für Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus zu bekommen.
„Junge Familien und ältere Menschen werden vermehrt von Krediten ausgeschlossen; die einen haben damit keine Chance Wohneigentum zu bilden, die anderen können ihre Eigenheime nicht sanieren. Das kann die Politik ernsthaft nicht wollen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf,“ so Pakleppa abschließend.